Qualifizierte Mietspiegel liefern eine sichere Grundlage für politische Entscheidungen

07.07.2021

 

Ende Juni 2021 hat der Bundestag eine Reform des Mietspiegelrechts beschlossen. Demnach sind alle Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ab 2023 zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels verpflichtet. Für Kommunen, die bisher einfache Mietspiegel vorgelegt haben, gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2024. In den Augen des Beratungsunternehmen Analyse & Konzepte immo.consult wird das zu mehr Transparenz und Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt führen.

Analyse & Konzepte immo.consult gehört dem bundesweiten Arbeitskreis der Mietspiegel-Ersteller an. Seit über 25 Jahren erstellt das Unternehmen qualifizierte Mietspiegel für Städte und Gemeinden. „Die Wohnkosten sind in vielen Regionen Deutschlands zu einer zentralen sozialen Frage geworden. Deshalb ist es wichtig, hier Transparenz herzustellen. Qualifizierte Mietspiegel liefern ein differenziertes Bild der aktuellen Miethöhen in den Städten und Gemeinden. Damit schaffen sie eine sichere Grundlage für die Ermittlung der Miethöhen sowie für politische Entscheidungen, zum Beispiel in Bezug auf die sogenannte Mietpreisbremse“, sagt Martin Möller von Analyse & Konzepte immo.consult. „Die Mietparteien können sich auf Basis der Mietspiegeldaten im fairen Ausgleich einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte zu ermitteln oder erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden zu müssen.“

Bessere Abbildung des Marktes

Neu im Mietspiegelgesetz ist auch die Auskunftspflicht gegenüber den Behörden: Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien sind künftig dazu verpflichtet, unter anderem die Höhe der Mieten offenzulegen. Tun sie das nicht, können Bußgelder die Folge sein. „Dies wird sich positiv auf die Qualität der Daten auswirken. Die Mietspiegel werden den Markt besser abbilden“, sagt Martin Möller.

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