Kommunen begrüßen die Entscheidung des Bundessozialgerichts zu den Kosten der Unterkunft

10.11.2021

 

Der „Treffpunkt KdU“ fand 2021 zum zehnten Mal statt – nach einem Jahr coronabedingter Pause. Vor Ort waren rund 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 28 deutschen Kommunen.

Mit der aktuellen Rechtsprechung befassten sich die Vorträge von Rechtsanwalt Jörg Neunaber, Partner der Kanzlei Von Häfen & Neunaber, sowie von Analyse & Konzepte immo.consult. Das Bundessozialgericht hatte sich zuletzt im August 2021 mit den Kosten der Unterkunft (KdU) beschäftigt. Dabei ging es unter anderem um das sogenannte iterative Verfahren. Dieses berücksichtigt neben den Bestandsmieten auch Angebots- und Neuvertragsmieten bei der Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft. Dass das BSG dieses Verfahren als zulässig beurteilte, hat in den Kommunen zu mehr Rechtssicherheit geführt. Insofern wurde die Entscheidung von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des „Treffpunkt KdU“ sehr begrüßt.

Wie onlinebasierte Tools die Bearbeitung von KdU-Anträgen erleichtern können, zeigten Florian Schweiger und Martin Möller von Analyse & Konzepte immo.consult. Katrin Kadel vom Jobcenter Pirmasens berichtete aus der Praxis und stellte das „Pirmasenser 3-Stufen-Modell“ zur Erledigung von Widersprüchen und zur Verminderungen des Klageaufkommens vor.

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